Vermittlungsvertrag
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Kunden-Nummer: __________
Jobgesuch-Nummer : _________ Gutschein bis _____________
Vermittlungsauftrag
1. Vertragspartner
a) Vor-
und Zuname, Straße, PLZ, Ort, nachfolgend "Kandidat" genannt:
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b) JobHunter.de
der Jobvermittler PAV gmbh, Hessenring 121, 61348 Bad Homburg, nachfolgend „Vermittler“
genannt
2. Gegenstand
des Vertrages
a) Vermittler
verpflichtet sich, sich um einen neuen Job für Kandidat zu bemühen.
b) Vermittler
schuldet Kandidat keine bestimmte Vorgehensweise, keinen bestimmten Umfang und
keinen Erfolg seiner Tätigkeit.
c) Vermittler
kann Kandidat unabhängig von diesem Vertrag bei seiner eigenen Jobsuche
kostenpflichtig unterstützen.
d) Eine
Vermittlung liegt auch dann vor, wenn Kandidat sich selbst erfolgreich um eine
Stelle bzw. bei einer Firma bewirbt, die ihm Vermittler benannt hat oder wenn
Vermittler ihn bei einer eigenen Bewerbung berät oder unterstützt und diese zu
einem neuen Arbeitsvertrag führt.
e) Auch
Kontakte und Stellenangebote, die Vermittler für Kandidat mit Hilfe von
Zeitungsanzeigen oder mit Hilfe des Internets individuell oder automatisiert
herstellt und die zu einem neuen Arbeitsvertrag für Kandidat führen, gelten als
Vermittlung.
f)
Kandidat stellt Vermittler alle
benötigten Informationen zur Verfügung.
g) Vermittler
informiert Kandidat in angemessenem Umfang über seine Aktivitäten.
h) Kandidat
informiert Vermittler, wenn er weitere private Arbeitsvermittler beauftragt hat
oder beauftragt oder wenn er eine neue Tätigkeit aufnimmt.
i)
Vermittler wird die ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Daten drei Jahren aufbewahren bzw. speichern.
3. Dauer
a) Der
Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Liegt ein Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein vor und läuft die darin genannte Frist ab, wird Kandidat
unaufgefordert einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein vorlegen.
b) Findet
Kandidat ohne die Hilfe von Vermittler eine neue Stelle, wird er Vermittler
sofort informieren.
c) Dieser
Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.
4. Vergütung
a) Vermittler
steht nur dann eine Vergütung zu, wenn Kandidat durch seine Vermittlung einen
neuen Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag oder Auftrag abschließt
b) Hat
Kandidat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, wird er
ihn Vermittler unverzüglich vorlegen. Vermittler wird ihn zurückgeben, wenn
Kandidat durch einen anderen Vermittler vermittelt wurde.
c) Vermittelt
Vermittler Kandidat und hat dieser ihm einen gültigen Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein vorgelegt, rechnet Vermittler direkt mit dessen
Aussteller ab. Die Erlöse daraus werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
d) Ansonsten
beträgt die Vergütung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein Bruttomonatsgehalt
inklusive 19 % MWSt., maximal 2.000,00
Euro, zahlbar in zwei Raten zu 1.000,00 Euro, jeweils sechs Wochen und sechs
Monate nach Arbeitsbeginn, wenn das Beschäftigungsverhältnis dann noch besteht.
e) Hat
Kandidat keinen gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vorgelegt und
erhält Vermittler vom neuen Arbeitgeber von Kandidat eine Provision für die
Vermittlung von mindestens einem Bruttomonatsgehalt, so ist die Vermittlung für
Kandidat kostenlos.
f)
Hat Vermittler Kandidat zuvor
bei seiner eigenen Jobsuche kostenpflichtig unterstützt, werden die hierbei angefallenen
Kosten auf die Vergütung angerechnet.
5. Rechtliche
Grundlagen
a) Diese
Vereinbarung besteht unabhängig von anderen Vereinbarungen zwischen den
Parteien.
b) Das
Rechtsverhältnis zwischen den Partner unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Vermittler.
c) Sollte
eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit
der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine wirksame Bestimmung, die in rechtlich zulässiger Weise dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
d) Änderungen
oder Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen als Voraussetzung ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernisse.
Ort/e, Datum, Unterschrift