Vermittlungsvertrag

 


Kunden-Nummer __________ Jobgesuch-Nummer: __________ Gutschein bis: __________

1. Vertragspartner


a) _________________________________________________________________________
(Vor- und Zuname, Straße, PLZ, Ort)
nachfolgend "Kandidat" genannt.

b) Jobvermittler PAV gmbh, Hessenring 121, 61348 Bad Homburg, nachfolgend „Vermittler“ genannt

2. Gegenstand des Vertrages

a) Vermittler verpflichtet sich, sich um einen neuen Job für Kandidat zu bemühen.

b) Vermittler schuldet Kandidat keine bestimmte Vorgehensweise, keinen bestimmten Umfang und keinen Erfolg seiner Tätigkeit.

c) Vermittler kann Kandidat unabhängig von diesem Vertrag bei seiner eigenen Jobsuche kostenpflichtig unterstützen.

d) Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn Kandidat sich selbst erfolgreich um eine Stelle bzw. bei einer Firmen bewirbt, die ihm Vermittler benannt hat oder wenn Vermittler ihn bei einer eigenen Bewerbung berät oder unterstützt und diese zu einem neuen Arbeitsvertrag führt.

e) Auch Kontakte und Stellenangebote, die Vermittler für Kandidat mit Hilfe von Zeitungsanzeigen oder mit Hilfe des Internets individuell oder automatisiert herstellt und die zu einem neuen Arbeitsvertrag für Kandidat führen, gelten als Vermittlung.

f) f) Kandidat stellt Vermittler alle benötigten Informationen zur Verfügung. Er erklärt sich damit einverstanden, dass Vermittler bei dem von diesem vermittelten Arbeitgeber eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbesttätigung einholt..

g) Vermittler informiert Kandidat in angemessenem Umfang über seine Aktivitäten.

h) Kandidat informiert Vermittler, wenn er weitere private Arbeitsvermittler beauftragt hat oder beauftragt oder wenn er eine neue Tätigkeit aufnimmt.

i) Vermittler wird die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten drei Jahren aufbewahren bzw. speichern.

3. Dauer

a) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Liegt ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor und läuft die darin genannte Frist ab, wird Kandidat unaufgefordert einen neuen gültigen Aktivierungs- Vermittlungsgutschein vorlegen.

b) Findet Kandidat ohne die Hilfe von Vermittler eine neue Stelle, wird er Vermittler sofort informieren und dieser Vertrag endet dann automatisch.

c) Dieser Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.

4. Vergütung

a) Vermittler steht nur dann eine Vergütung zu, wenn Kandidat durch seine Vermittlung einen neuen Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag abschließt

b) Hat Kandidat Anspruch auf einen Aktivierungs- Vermittlungsgutschein, wird er ihn Vermittler unverzüglich vorlegen. Vermittler wird ihn zurückgeben, wenn Kandidat durch einen anderen Vermittler vermittelt wurde.

c) Vermittelt Vermittler Kandidat und hat dieser ihm einen gültigen Aktivierungs- Vermittlungsgutschein vorgelegt, rechnet Vermittler direkt mit dem Aussteller des Aktivierungs- Vermittlungsgutscheines vab. Die Erlöse daraus werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

d) Ansonsten beträgt die Vergütung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ein Bruttomonatsgehalt inklusive 19 % MWSt., maximal 2.000,00 Euro, zahlbar in zwei Raten zu 1.000,00 Euro, jeweils sechs Wochen und sechs Monate nach Arbeitsbeginn, wenn das Beschäftigungsverhältnis dann noch besteht.

e) Hat Kandidat keinen gültigen Aktivierungs- Vermittlungsgutschein vorgelegt und erhält Vermittler vom neuen Arbeitgeber von Kandidat eine Provision für die Vermittlung von mindestens einem Bruttomonatsgehalt, so ist die Vermittlung für Kandidat kostenlos.

f) Hat Vermittler Kandidat zuvor bei seiner eigenen Jobsuche kostenpflichtig unterstützt, werden die hierbei angefallenen Kosten auf die Vergütung angerechnet.

5. Rechtliche Grundlagen

a) Diese Vereinbarung besteht unabhängig von anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

b) Das Rechtsverhältnis zwischen den Partner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bad Homburg.

c) Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

d) Änderungen oder Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen als Voraussetzung ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernisse


Datum _________ (Ort / Unterschrift)________________________________________

von Kandidat


Datum _________ Bad Homburg__________________________________________

Unterschrift von Jobvermittler PAV GmbH

Bitte ausfüllen und unterschreiben und per Brief oder Fax an: Jobvermittler PAV GmbH, Hessenring 121, 61348 Bad Homburg, Fax 0 61 72 / 48 33 53


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