Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Geld verdienen

Wenn jemand (m/w) Arbeit sucht und seit mindestens 6 Wochen Arbeitslosengeld I bezieht, hat er einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines AVGS. Der AVGS muss ihm dann von der Agentur für Arbeit ausgestellt werden. Allerdings muss man den AVGS auch stets anfordern, was formlos erfolgen kann. Man bekommt den AVGS nicht „automatisch“. Auch andere Personen, etwa Bezieher von Arbeitslosengeld II (sog. Hartz 4/Hatz IV), können den AVGS beim Jobcenter beantragen. Dann besteht zwar keine Verpflichtung, den AVGS auszustellen. Er wird aber meist ausgestellt.

Es ist darauf zu achten, dass bei „Träger“ (damit sind wir gemeint) „im Bundesgebiet“ angegeben ist. Ebenso sollte bei der Beschäftigung ebenfalls „im Bundesgebiet“ angegeben sein, damit der Arbeitsuchende überall in Deutschland arbeiten kann.

Ferner ist zu beachten, dass Sie die neue Beschäftigung bis zum Ende des auf dem Gutschein angegebenen "Gültigkeitszeitraumes“ aufgenommen haben muss. Andernfalls sollte man den Gutschein entsprechend verlängern lassen.

Einen AVGS kann man nur einlösen, wenn man dazu nach AZAV zertifiziert ist. Das ist aufwendig und teuer. Wer für uns freiberuflich als Jobvermittler-Partner tätig ist, betreibt dazu kein eigenes Gewerbe. Die Einlösung des AVGS erfolgt dann durch uns.

Sofern ein Stellensuchender keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS hat, kann er auch vermittelt werden. Aber dann bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nichts. Und wenn man dabei nicht mit uns zusammenarbeitet, braucht man dazu einen Gewerbeschein.