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Jobvermittler.de
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Regelungen für die Kooperation und Provisionen
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Fair Play - Philosophie und Ansatz
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Eine Kooperation wie diese ist zum Scheitern verurteilt, wenn man versucht, sich an einander zu bereichern.
Sie wird gelingen, wenn man sich gegenseitig zuarbeitet und unterstützt und dabei nicht nur den Eigennutzen im Auge hat.
Zugleich wird sie auch Jobsuchenden, Firmen und der Gesellschaft nutzen.
Diejenigen, die bei uns Mitglied sind, folgen diesem Ansatz.
Und dies auch ein Grund, warum wir immer mehr und immer erfolgreicher werden.
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Regelungen zur Mitgliedschaft
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Mitmachen kann grundsätzlich jeder. Voraussetzung ist nur die Mitgliedschaft in dieser Kooperation. Sie kann jederzeit textlich bei uns als Plattform beantragt werden. Durch die Antragstellung bzw. Mitgliedschaft in dieser Kooperation werden diese Bestimmungen, unsere Allgemeinen Regelungen und unsere Preise ausdrucklich anerkannt.
Sofern nicht ausdrücklich anderes gewünscht ist, ist jeder Antrag auf Mitgliedschaft ein Antrag auf die kostenlose Standard-Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft als Agentur erfordert einen zusätzlichen Agenturvertrag. Ein Wechsel der Mitgliedschaftsform ist jederzeit zu Beginn des Folgemonates möglich.
Wir entscheiden in eigenem Ermessen über den Antrag auf Aufnahme in die Kooperation oder den Wechsel der Mitgliedschaftsform.
Wir können auch jederzeit in eigenem Ermessen einem Mitglied die Mitgliedschaft in dieser Kooperation fristlos kündigen.
Es ist nicht möglich, uns die Mitgliedschaft in dieser Kooperation zu kündigen oder anderweitig zu entziehen.
Jeder Kooperationspartner kann jederzeit seine Mitgliedschaft durch Kündigung an uns mit sofortiger Wirkung beenden.
Denn wir wollen niemanden gegen seinen eigenen Willen in unseren Reihen behalten.
Ansprüche, die andere Kooperationspartner oder wir an ihn haben, erlöschen dadurch aber nicht.
Nur bei der Jobörse, ist eine Mindestlaufzeit erforderlich, weil wir hier hohe Einichtungskosten haben.
Nach dem Antrag auf die Mitgliedschaft muss uns diese Regelung per Fax oder Brief mit Angabe von Vor- und Zuname, PLZ, Ort, Datum und Unterschrift zugesandt werden. Bis dahin können die Leistungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, nur bedingt, teilweise und unter Vorbehalt in Anspruch genommen werden.
Aus der Mitgliedschaft als solcher können keinerlei Forderungen an uns hergeleitet werden.
Als Mitglied beauftragen Sie uns, Jobvermittler.de, ausdrücklich, Ihre Interessen als Dachverband nach außen, gegenüber Institutionen, Behörden und der Politik zu vertreten.
Mitglieder, die für Ihre Mitgliedschaft monatliche Beiträge zahlen, werden von uns zu Mitgliederversammlungen eingeladen, in denen sie die von uns zu vertretenden Interessen darlegen können.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für uns nicht bindend. Wir haben bei jeder Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ein Veto-Recht.
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Provisionen
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Wenn ein Jobvermittler oder ein Zeitarbeitsunternehmen bei uns ein Jobangbebot oder ein Jobgesuch aufgibt, fallen dabei nur die Kosten an, die für das jeweilige Produkt gelten.
Eine derüber hinaus gehende Provision fällt nur an, wenn ein entsprechendes Produkt gewählt wurde, wie etwa das Direktsuch-Jobangebot.
Sofern ein Vermittler einen von uns zur Verfügung gestellten Bewerber oder einen von uns zur Verfügung gestellten Job vermittelt, erhalten wir von diesem Vermittler eine Provision.
Sie beträgt, soweit nicht vertraglich anderweitig vereinbart, 25 % des Erlöses, den der Vermittler durch diese Vermittlung erzielt, zuzügl 19 % MwSt.
Diese Regelung trifft auch zu, wenn wir die Zurverfügungstellung des Bewerbers oder des Jobangebotes technisch durchführen.
Darüber hinaus können Vermittler, auf deren Jobangebot oder Jobgesuch sich ein anderer Vermittler meldet, in freiem Ermessen von dem anderen Jobvermittler eine Provision verlangen.
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Datenschutz
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Alle Kooperationspartner verpflichten sich, Sperrvermerke von Bewerbern strikt zu berücksichtigen und alle Bewerbungen diskret zu behandeln.
Alle Kooperationspartner verpflichten sich, Daten und Informationen von Personen und Firmen, die ihnen durch die Kooperation zugänglich geworden sind und die nicht allgemein zugänglich sind, nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Personen bzw. Firmen an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach der Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.
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Sonstiges
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Eine erfolgreiche Vermittlung muss uns und den daran beteiligten Kooperationspartnern binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden des Erfolges mitgeteilt werden.
im Übrigen werden Schuldverhältnisse nicht über uns abgewickelt, sondern direkt zwischen dem Gläubiger und seinem Schuldner.
Kein Kooperationspartner und auch wir als Plattform handelt oder haften für andere Kooperationspartner oder sonstige Dritte.
Domains, die wir für ein Mitglied eingerichtet haben, können von diesen nach dem Ende der Mitgliedschaft übernommen werden.
Diese Regelungen können von uns jederzeit geändert werden.
Die entsprechende Mitteilung kann per Newsletter ode reMail an die vom Mitglied angegebene eMail-Adresse erfolgen.
Wenn diese Information ein Mitglied nicht erreicht, weil seine eMail-Adresse nicht fuktioniert oder es den Newsletter nicht haben möchte, gelten diese Änderung dennoch, da dieser Umstand von uns nicht zu vertreten ist.
Die Änderungen treten mit dem Beginn des Monats, der der entsprechenden Mitteilung folgt, in Kraft.
Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit dieser Regelungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung so nahe wie möglich kommt.
Stand: 7.11.2009
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Vereinbarung
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Wenn Sie Mitglied werden wollen, drucken Sie bitte diese Regelungen aus und senden Sie sie uns zu.
Per Fax an: 0 61 72 / 48 33 53.
Oder per Post an: Jobvermittler.de, process + result management systems gmbh, Hessenring 121, 61348 Bad Homburg.
Gewünschte Form der Mitgliedschaft:
Vor- und Zuname:
PLZ und Ort:
Datum / Unterschrift:
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